Nicht jedes Angebot annehmen
Arbeitslose in der Weiterbildung
Das entschied Mitte Januar 2020 das Bundessozialgericht (Az. B 11 AL 4/19 R). Dem Urteil zufolge darf die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen, der die Arbeitsagentur nicht über einen Umzug informierte, nicht die Leistungen streichen.
Im Streitfall hatte ein Arbeitsloser aus Rheinland-Pfalz eine von der Bundesagentur geförderte Umschulung zum Kfz-Mechatroniker gemacht. Aus privaten Gründen zog er um und vergaß, dies seiner Arbeitsagentur mitzuteilen. Als...
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