Die Gartenterrasse musste weg
Wohneigentum
Die Eigentümer zweier Erdgeschosswohnungen stritten über eine Terrasse - das kommt häufiger vor. Das Besondere an diesem Fall: Die Terrasse lag nicht direkt vor der Wohnung. Vielmehr hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Terrasse im Garten der Wohnanlage errichtet, der zum Gemeinschaftseigentum gehört: 40 Quadratmeter Terrasse auf einem Holzaufbau und obendrauf thronte eine Pergola mit vier Säulen. Dem Prachtbau waren einige Pflanzen zum Opfer gefallen.
Mit den Veränderungen waren die Eheleute, denen die Nachbarwohnung gehörte, ganz und ga...
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