Frankfurter Gericht stoppt private Knöllchen

Urteil: Überlassung privater Mitarbeiter zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben ist unzulässig

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Das Frankfurter Oberlandesgericht erklärte vor einigen Tagen die Überwachung des ruhenden Verkehrs und Ahndung von Verstößen durch private Dienstleister für gesetzeswidrig. Diese Aufgaben seien »hoheitliche Aufgaben«, so die Richter. »Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben ist unzulässig.« Wenn Kommunen bewusst private Dienstleister in Polizeiuniform einsetzten, um einen »täuschenden Schein der Rechtsstaatlichkeit« zu erzeugen und den »Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln«, so sei dies strafbar, bringt es das Gericht auf den Punkt.

Der Beschluss löste bei betroffenen Kommunalregierungen hektische Betriebsamkeit aus. So kündigten die beiden größten hessischen Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden und andere in Windeseile die Verträge mit dem privaten Securitas-Konzern, der bislang eine größere Zahl Beschäftigte vor allem für Parkraumüberwachung geste...


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