Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Feindesliste ein

Rechte Drohung »Wir kriegen euch alle« angeblich von der Meinungsfreiheit gedeckt

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 5 Min.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat ein Ermittlungsverfahren zu einer Feindesliste eingestellt, die vor fast genau einem Jahr zur Einschüchterung im Internet veröffentlicht wurde. Am 5. Januar 2019 um 12.10 Uhr war die Liste mit mehr als 200 Namen und Adressen anonym auf der Internetplattform Indymedia veröffentlicht worden. Sie war versehen mit der drohenden Überschrift »Wir kriegen euch alle«. Nach zwei Stunden wurde dies bemerkt und die Liste gelöscht, danach jedoch noch mehrmals wieder hochgeladen.

Auf der Liste standen Politiker, Journalisten, Künstler und Aktivisten, darunter etliche Prominente. Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich für Flüchtlinge oder gegen Faschisten einsetzen, oft auch beides. Die Namen waren teils mit beleidigenden Hinweisen versehen. So hieß es »Grün und Homo«, »Demonstrantenfotze« oder »Scheiß Negeranwältin«.

Damals berichtete »nd« und zitierte dabei die brandenburgische Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (Linke), die mit ihrer Mobilfunknummer und ihrer Privatadresse auf der Liste stand. »Solche Feindeslisten gibt es immer wieder. Das weiß man, wenn man sich antifaschistisch betätigt«, erklärte Johlige seinerzeit. »Dennoch ist es jedes Mal eine psychische Belastung. Einschüchterung und Drohung ist die Absicht der Täter. Aber dadurch lasse ich mich nicht von meinem Engagement abhalten.« Woher der oder die Täter die Adresse hatten, konnte sich Johlige nicht auf Anhieb erklären.

Der Fall sorgte für Aufsehen, sogar das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« berichtete unter Verweis auf »nd« darüber. Hintergrund dafür war, dass Unbekannte gerade erst über einen Twitteraccount Daten und Dokumente von 994 deutschen Politikern, Journalisten und anderen Persönlichkeiten im Internet publiziert hatten. Unter den Daten befanden sich auch private Chats und Kreditkarteninformationen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) traf sich deswegen mit den Chefs des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für IT-Sicherheit.

Im Fall der bei Indymedia hochgeladenen Feindesliste sah es aber nach Einschätzung von Experten allerdings nicht danach aus, als hätten Hacker Passwörter geknackt oder auf andere Weise illegal Zugriff auf sensible Daten erlangt. Offensichtlich hatte hier jemand aus der rechten Szene die Namen und Adressen durch Recherchen im Internet zusammengetragen, ohne dafür Sicherheitssperren umgehen zu müssen. Denn es stellte sich heraus, dass die Namen und Adressen keineswegs geschützt im Internet standen.

So begründet die Staatsanwaltschaft nun auch, warum sich der Verdacht des Ausspähens von Daten nicht erhärtet habe. Ein Vergehen nach Paragraf 202a des Strafgesetzbuches oder nach Paragraf 42 des Datenschutzgesetzes scheide deshalb aus, teilte die Staatsanwaltschaft der Abgeordneten Johlige mit. Diese hatte der Justiz einen Hinweis gegeben, der als Anzeige behandelt wurde.

Nach Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwalts genügt die Drohung »Wir kriegen euch alle« nicht für eine Anklage. Denn der Formulierung sei nicht »mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu entnehmen, dass Straftaten gegen das Leben« der aufgelisteten Personen beabsichtigt seien. »Die bloße Möglichkeit einer derartigen Deutung« reiche nicht aus, erläuterte der Oberstaatsanwalt unter Hinweis auch auf die Meinungsfreiheit.

Eine Anwendung von Paragraf 126 des Strafgesetzbuches - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - komme hier ebenso wenig in Betracht. Es könne davon ausgegangen werden, dass sämtliche Daten ohne Überwindung einer Zugangssicherung erlangt worden sind, da sie bereits zuvor veröffentlicht waren, heißt es. So sei Johliges Privatadresse bei der Bekanntmachung der Kandidaten zur Landtagswahl 2014 publiziert worden. Ihre Mobilfunknummer sei durch den Pressedienst der Linkspartei bekannt, ihre auf der Feindesliste angegebene E-Mail-Adresse auf einer Internetseite der Kreistagsabgeordneten im Havelland angegeben.

Am Sonntagnachmittag stellte Johlige das Schreiben des Oberstaatsanwalts via Twitter ins Internet und stellte dazu verblüfft fest, dass die Drohung »Wir kriegen euch alle« also von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Dazu schrieb sie die Warnung: »Leute, überlegt euch, ob ihr für irgendwas kandidiert, wenn ihr dann auf einer rechten Feindesliste auftaucht, seid ihr selbst Schuld.«

Einige Leser registrierten dies sarkastisch, so zum Beispiel mit der Bemerkung »Genauso gewollt. Möglichst keine Kandidaturen gegen Rechts mehr« oder mit der mit bitterer Ironie gestellten Frage, ob die Drohung »Wir kriegen euch alle« auch in Ordnung wäre, wenn sie gegen Staatsanwälte und Polizisten erhoben worden wäre.

Johlige hatte mit einer Einstellung der Ermittlungen zwar gerechnet. Aber, wie sie dem »nd« am Montag sagte, weil die Täter nicht auffindbar seien, und nicht, weil die Liste angeblich keinen Ansatz für eine Strafverfolgung biete. Entsprechend verwundert und verärgert war Johlige, als sie das Schreiben des Oberstaatsanwalts am Sonntag aus ihrem Briefkasten nahm und durchlas. »Ich empfinde das als Drohung, wenn meine Privatadresse unter der Überschrift ›Wir kriegen euch alle‹ veröffentlicht wird«, erklärte Johlige.

Die Politikerin hatte einige Wochen nach Veröffentlichung der Liste noch eine bedrohliche E-Mail erhalten, in der ein anonymer Absender sie als »linksfaschistische, jüdische Hetzerin« bezeichnete, die samt ihrer Familie »ins Lager« gehöre und nicht mehr lange lachen werde. Daraufhin habe sich die Polizei bemüht, sie besser zu beschützen, erkennt Johlige an. Wie genau, möchte sie aus Sicherheitsgründen nicht verraten. Die Ermittlungen zu dieser Mail seien eingestellt worden, da sich der Absender nicht ermitteln ließ.

Das Problem mit der Bekanntmachung von Privatadressen bei Wahlen ist in Brandenburg noch vor der Landtagswahl 2019 gelöst worden. Unter der alten rot-roten Koalition wurden die Regeln geändert. Nun stehen in den im Internet veröffentlichten Wahlbekanntmachungen nur noch die Wohnorte der Kandidaten, nicht mehr aber Straße und Hausnummer. Das gilt für Landtags- und Kommunalwahlen und ist zum Schutz der Kandidaten gedacht. Auf dem gedruckten Wahlzettel sind allerdings weiterhin die Adressen zu finden. Möglich ist es, dafür statt der Privatadresse die Anschrift des Wahlkreisbüros anzugeben. Dies hilft jedoch nicht allen Bewerbern. Zum Beispiel hilft es nicht den Parteilosen.

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