Koffer mit der Fotoausrüstung kam zu spät am Urlaubsort an

Reiserecht

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Ein Ehepaar unternahm im Juli 2018 eine 18-tägige Rundreise durch Madagaskar. Es buchte den Urlaub bei einem Reiseveranstalter zum Preis von 10 292 Euro, inklusive Flüge von Frankfurt am Main über Paris nach Antananarivo. Ein Malheur verdarb ihnen aber die erste Urlaubswoche: Einer der beiden Koffer fehlte bei der Ankunft auf Madagaskar. Darin befanden sich Kleider sowie die komplette Fotoausrüstung.

Die Urlauber meldeten am Flughafen der Fluggesellschaft den fehlenden Koffer. Doch erst nach sechs Tagen kam das Gepäckstück an. Bis dahin konnte das Ehepaar nicht fotografieren. Wegen dieses Reisemangels verlangten sie vom Reiseveranstalter einen erheblichen Teil des Reisepreises zurück.

Bei fehlendem Reisegepäck werde in der Regel eine Minderung von 25 Prozent des Reisepreises für jeden betroffenen Urlaubstag als angemessen angesehen, so das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-24 O 20/19) klar. Bei einem Gesamtpreis von 10 292...


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