DDR-Hochschabschlüsse nicht unbedingt gleichwertig
So urteilte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am 26. November 2019 (VG 3 K 245.18).
Im konkreten Rechtsstreit hatte ein 1963 geborener Mann gegen eine Entscheidung der Berliner Senatskanzlei geklagt. Diese hatte entschieden, dass sein Abschluss mit einem Fachhochschul-, nicht aber mit einem Universitätsabschluss gleichzusetzen sei.
Der Mann hatte nach acht Semestern Studium der Landtec...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.