Ausgerutscht oder abgestürzt - es kann immer was passieren

Unfälle daheim

Die Spanne der Unfälle daheim reicht von Verletzungen beim Rosenschneiden im Garten bis zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich genutzten Arbeitszimmer. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Fälle vor, die vor Gericht entschieden wurden.

Vergebliche Klage

Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. 6 U 5/13) darauf an, ob für den Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10 000 Euro gefordert. Vergebe...


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