Hartz-IV-Anspruch

Befristete Arbeitserlaubnis

Dies gilt auch bei einer Krebserkrankung. Dann kann der Erkrankte über die gesetzliche Krankenversicherung seine Krebsbehandlung fortführen. Darauf verweist die AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinsichtlich einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden vom 28. Oktober 2019 (Az. S 29 AS 3154/19 ER).

Die aus dem Irak stammende Frau kam 2014 zum Studium nach Deutschland, das sie im Sommer 2018 absc...


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