Rutschende Richter in der Villa Sack

Bundesgerichtshof richtet neuen Senat in Leipzig ein / Wenige Bundesbehörden im Osten

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Villa Sack im Leipziger Westen ist ein reizvoller Bau. Im Jahr 1909 im neobarocken Stil für einen Leipziger Unternehmer errichtet, liegt er direkt am Flüsschen Luppe und öffnet den Blick in einen Park. Seit 1997 arbeiten hier sieben Richter des Bundesgerichtshofs (BGH). Es sei, sagt BGH-Präsidentin Bettina Limperg, ein »unvergleichlich schöner Standort«.

In dessen Genuss kommt allerdings nur ein Bruchteil der Richter und Mitarbeiter des ansonsten in Karlsruhe ansässigen Gerichts. Lediglich der 5. Strafsenat wurde acht Jahre nach der deutschen Einheit in Leipzig angesiedelt; weitere vier Straf- und zwölf Zivilsenate verblieben im Südwesten der Republik. Es bestand aber Aussicht auf, wenngleich langsame, Besserung. Der Bundestag hatte 1992 beschlossen, dass Behörden und Einrichtungen des Bundes ausgewogen im Land zu verteilen und neue Institutionen deshalb vorrangig im Osten anzusiedeln seien. Im Fall des BGH traf man zur Ost-West-Angleichung sogar eine besondere Regelung. Der sogenannten »Rutschklausel« zufolge soll für jeden in Karlsruhe neu errichteten Zivilsenat ein Strafsenat nach Leipzig verlegt werden und damit quasi in den Osten »rutschen«.

Seit September 2019 arbeitet in Karlsruhe tatsächlich ein neuer, der XIII. Zivilsenat. Folgerichtig gab es jetzt auch in Leipzig Zuwachs: Sechs neue Richter kommen an den Dienstsitz; insgesamt seien damit nun 35 BGH-Beschäftigte in Leipzig tätig, sagt Limperg. Allerdings: Aus Karlsruhe in den Osten umgezogen ist kein weiterer Senat; vielmehr wurde ein 6. Strafsenat neu gebildet. Den Beschluss dazu hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages 2018 gefasst. Die Bundesregierung erklärte später auf Anfrage der FDP hin, mit der Rutschklausel sei auch vereinbar, wenn ein Senat nicht verschoben, sondern neu geschaffen wird. Die BGH-Präsidentin verweist auf ein stark gestiegenes Arbeitsvolumen. Das Gericht ist letzte Instanz in allen Straf- und Zivilsachen; der 6. Senat ist für Revisionen zum Beispiel aus den Gerichtsbezirken Bamberg, Celle, Naumburg, Nürnberg oder Rostock zuständig.

Dass sich die Ost-West-Angleichung beim BGH mit der kreativen Interpretation der Rutschklausel nur sehr zögerlich vollzieht, ist keine Ausnahme. Trotz des Bundestagsbeschlusses von 1992 gibt es in Ostdeutschland auch weiter viel weniger Bundeseinrichtungen als in den West-Bundesländern. In Sachsen war die prominenteste derartige Einrichtung bisher das Bundesverwaltungsgericht mit 57 Richtern, das 2002 nach Leipzig zog. 2003 folgte die »Bundeswehrdisziplinaranstalt«, die diesem Bundesgericht zugeordnet ist. Dazu kommen Nebenstellen vieler weiterer Bundesbehörden, vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie bis zum Bundessortenamt. Ihren Hauptsitz haben diese aber meist im Westen.

Jüngst gab es einige Ansiedlungserfolge. Die »Agentur für Innovation in der Cybersicherheit« mit rund 100 Mitarbeitern etwa soll in der Region Leipzig entstehen. Auch das Fernstraßenbundesamt, das ab 2021 von den Ländern die Zuständigkeit für Planung und Bau von Autobahnen übernehmen wird, hat seinen Hauptsitz in Leipzig. Dort sollen einmal 250 Mitarbeiter tätig sein.

Insgesamt aber besteht weiter ein eklatantes Ungleichgewicht bei der Verteilung der Behörden. Im Jahr 2018 resümierte die Linke im Bundestag nach einer entsprechenden Anfrage, von den in der Antwort aufgeführten 217 Bundeseinrichtungen hätten 194 ihren Hauptstandort im Westen und nur 23 im Osten - kaum mehr als jede zehnte. In Nordrhein-Westfalen hätten 60 Einrichtungen ihren Hauptsitz; es folgten Niedersachsen mit 28, Berlin mit 25 und Bayern mit 19. In den Ostländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gab es damals je fünf solcher Einrichtungen. In Thüringen waren es nur zwei, ebenso wenige wie in den kleinen Westländern Saarland und Bremen.

Jüngste Entwicklungen, darunter auch die Einrichtung des neuen BGH-Senats in Leipzig, sieht der Ostbeauftragte der Linken im Bundestag, Matthias Höhn, als »richtige Schritte« - die freilich »viel zu klein« ausfielen, wie er hinzufügt. Generell versage die Regierung weiterhin bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses von 1992. Höhn hat nicht nur die reine Zahl der Behördenstandorte im Blick, sondern auch die der dort angesiedelten Stellen - sowie die Herkunft der Beschäftigten: »Standort Ost«, sagt Höhn, »heißt ja noch lange nicht Karriereweg Ost«. Öffentliche Arbeitgeber an ostdeutschen Standorten böten zwar Menschen aus der Region Arbeitsplätze: »Die Chefs aber sind oft immer noch Westdeutsche.«

Das illustriert auch der neue BGH-Senat in Leipzig. Für diesen wurden sechs Richter neu berufen. Von diesen waren zwei zuvor in Thüringen tätig. Insgesamt gebe es am BGH jetzt vier Richter aus Ostdeutschland, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland dem »nd« - an insgesamt 19 Senaten mit je sechs bis acht Richtern. Dazu, wie viele der weiteren Mitarbeiter gebürtige Ostdeutsche sind, gebe es keine Zahlen, fügte Weinland hinzu. Sie räumte auch ein, dass die Berufung an einen der Leipziger Senate nicht unbedingt mit einem Umzug dorthin verbunden sei: »Es gibt für die Richter keine Präsenzpflicht.« Sie hoffe aber, dass die Vergrößerung des Standorts auch zu einer besseren »Verwurzelung« in der Stadtgesellschaft führe.

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