Verdrängungsangst unterm Luxus-Dachgeschoss
Ein Kreuzberger Mieter soll zur Kündigung seiner Wohnung gezwungen werden - und wehrt sich vor Gericht
Eine ehemalige Mitbewohnerin will aus dem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen - und verklagt nun ihren einstigen Mitbewohner. Peter W., so die Forderung von Karin J., soll der Kündigung des gesamten Mietverhältnisses - und das heißt: seinem eigenen Auszug - zustimmen. Es ist ein durchaus eigenwilliger Rechtsstreit, der am Montag vor dem Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verhandelt wurde.
Tatsächlich steckt hinter dem Gegenstand der Verhandlung ein tiefer liegendes, generelles Problem: Will einer von mehreren Hauptmietern aus einem Mietvertrag entlassen werden, benötigt er die Zustimmung aller Parteien, also auch die des Vermieters. Und genau diese Zustimmung wird von Vermietern gern mal verweigert, bestätigt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins: »Das ist Alltag in Berlin.«
So war es auch bei Karin J. Als sie 2018 aus dem gemeinsamen Mietvertrag mit Peter W. für die 105-Quadratmeter-Wohnung in der Kreuzberger Nos...
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