Beim Insolvenzverwalter die Ansprüche anmelden
Hinweis an Thomas-Cook-Kunden
Das Bundesjustizministerium hat Pauschalreise-Kunden der insolventen Thomas Cook aufgefordert, ihre Ansprüche nicht nur bei der Versicherung, sondern auch beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das sei Voraussetzung dafür, das versprochene Geld vom Bund zu erhalten.
Die Bundesregierung hatte entschieden, für die Schäden der Reisenden einzuspringen, die von der Zurich V...
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