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Muss die Erbin das Familienheim verkaufen, um den Pflichtteil an Onkel und Tante auszuzahlen?

Erbrecht

Der 2014 verstorbene Großvater hatte seine Enkelin als Alleinerbin eingesetzt. Sie sollte das Hausgrundstück bekommen, die zwei noch lebenden Kinder nur den Pflichtteil.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1133048.muss-die-erbin-das-familienheim-verkaufen-um-den-pflichtteil-an-onkel-und-tante-auszuzahlen.html

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