Schulverweis rechtmäßig
Unentschuldigte Fehltage
Der 1999 geborene Schüler fehlte mehr als zehn Tage unentschuldigt. Die Beendigung des Schulverhältnisses verstieß zudem nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 989/19.KO) am 17. Januar 2020 mit.
Nachdem der Schüler im November 2018 erstmals wegen Fehlzeiten ermahnt worden war, wies ihn der Sc...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.