Kein Unfallschutz auf Kita-Weg

Homeoffice-Beschäftigte

Es besteht zwar Schutz, wenn Arbeitnehmer ihren Nachwuchs auf ihrem versicherten Arbeitsweg zur Kita begleiten, doch ist diese Regelung nicht auf Homeoffice-Beschäftigte übertragbar, entschied in Kassel das Bundessozialgericht (BSG) in einem am 30. Januar 2020 verkündeten Urteil (Az. B 2 U 19/18 R).

Nach dem Gesetz ist grundsätzlich nur der unmittelbare Arbeitsweg bei Unfällen versichert. Nach der geltenden Rechtsprechung beginnt der, sobald das eigene Zuhause verlassen wird, um direkt zur Arbeit zu gelangen.

1971 hatte der G...


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