Verwarngelder durch private Dienstleister sind unzulässig

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Private Dienstleister dürfen nicht im städtischen Namen Verwarngelder gegen Falschparker verhängen. Sämtliche Verwarngelder, die die Stadt Frankfurt am Main seit 2018 ausstellte, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main für ungültig. Dabei geht es dem Vernehmen nach um rund 700 000 Parkverstöße. Die Stadt beschäftigt ausschließlich private Dienstleister als Hilfspolizisten.

Geklagt hatte ein Autofahrer, gegen den wegen unerlaubten Parkens in einem eingeschränkten Halteverbot ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro verhängt wurde. Das Amtsgericht bestätigte das Verwarngeld und berief sich auf einen Zeugen, der als Leiharbeiter eines privaten Dienstleisters von der Stadt als Stadtpolizist bestellt worden war.

Dieses Urteil hob das OLG auf und erklärte, private Dienstleister zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs einzusetzen, ist gesetzeswidrig. Nur der Staat, konkret die Polizei, ha...


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