Muss man den Anhörungsbogen ausfüllen?

Auskunft gibt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Nach einem Verkehrsverstoß schickt die Bußgeldstelle immer einen Anhörungsbogen an den Autohalter. Er dient einerseits dazu, die Identität des Fahrers zu klären. Zum anderen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sich der Betroffene im Bußgeldverfahren zu dem jeweiligen Vorwurf äußern kann.

Es ist aber niemand gezwungen, von diesem Recht Gebrauch zu m...


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