Einwanderungsgesetz in Kraft

Erfolg hängt unter anderem von der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ab

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Am Sonntag trat das lange umstrittene Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das die Große Koalition in ihrem Regierungsprogramm vereinbart hatte, über dessen Ausgestaltung sie aber lange stritt. Nicht mehr nur Akademiker sollen nach Deutschland kommen dürfen. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, soll eine Arbeit aufnehmen können, wenn er einen Arbeitsvertrag vorweist. Bisher durften Facharbeiter nicht dauerhaft einreisen - außer in einigen wenigen sogenannten Mangelberufen. Deutsche Sprachkenntnisse sind nach dem neuen Gesetz Voraussetzung der Einwanderung, sie müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland erworben sein. Und auch eine befristete Einreise zur Arbeitssuche ist möglich.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) lobte das Gesetz und begründete: »Unsere Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte. Wir müssen gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Politik daran arbeiten, dass wir alle Fachkräftepotenziale nutzen und fördern - die inländischen wie die ausländischen.« Sein Ministerium habe deshalb eine umfassende Strategie zur gezielten Gewinnung von Fachkräften erarbeitet. Denn ob das Gesetz den gewünschten Arbeitskräfteschub bringt, ist offen. Viel wird nach Ansicht von Fachleuten vor allem davon abhängen, ob die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu einer Hürde wird. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung nennt es in einer Stellungnahme »äußerst kontraproduktiv, wenn potenzielle Fachkräfte teilweise erst nach Monaten einen Termin in der deutschen Botschaft bekommen, um ein Visum zu beantragen, und im Anschluss noch einmal lange Zeit auf die Anerkennung ihrer Qualifikation warten müssen«.

Ein langer Weg voller Hürden liegt auch hinter dem Gesetz selbst. Seit Langem schielte die Wirtschaft auf sogenannte Hochqualifizierte im Ausland. Sie waren willkommene Einwanderer, kamen aber nicht. Schon unter der rot-grünen Bundesregierung von Gerhard Schröder wurde deshalb im Jahr 2000 die erste Green Card eingeführt - in Anlehnung an die Green Card in den USA, mit dieser aber nicht zu vergleichen. Gerade einmal 15 000 Akademiker reisten binnen drei Jahren ein.

Immer ging es der Politik bisher um ein Abwägen zwischen Anwerbung und Abschottung. So auch im Zuwanderungsgesetz von 2005, das ängstlich bereits im Namen sichtbar machte, dass es seinen Urhebern um »Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung« ging, obwohl doch »Aufenthalt und Integration von Unionsbürgern und Ausländern« zu regeln waren. Doch dieses Gesetz erlaubte immerhin bereits eine unbefristete Niederlassung - immer noch allein Hochqualifizierter und unter strengen Bedingungen.

2012 wurde die Blue Card in Deutschland eingeführt, mit der eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt wurde. Sie ähnelte der Green Card von Rot-Grün zwölf Jahre zuvor, galt ebenfalls nur für Hochqualifizierte, allerdings nicht mehr nur in IT-Berufen. Die Einwanderung setzte ein vorweisbares Jahresgehalt in Höhe von mindestens 48 400 Euro voraus, in den sogenannten Mangelberufen waren es 37 752 Euro. 22 000 Menschen kamen auf diesem Ticket nach Deutschland. Der weitaus größere Teil ausländischer Fachkräfte in Deutschland stammt allerdings nach wie vor aus EU-Ländern.

Auch dabei ist noch der Hauch der Reglementierung spürbar, der eine »Einwanderung in die Sozialsysteme« verhindern soll. Die Union fügte schon im Namen dem Einwanderungsgesetz die Einschränkung auf Fachkräfte hinzu, damit niemand auf die Idee komme, man trete plötzlich für Zuwanderung ein, die man zuvor jahrelang zu verhindern versuchte. Die SPD hielt dagegen - deshalb wird nun beispielsweise großzügig definiert, was unter Fachkräften verstanden wird - so werden erstmals auch Arbeitserfahrungen gesetzlich anerkannt. Ein anderes Beispiel: Abgeschafft wird die sogenannte Vorrangprüfung zugunsten von Deutschen und EU-Ausländern, dank der Menschen aus Drittstaaten bisher dritte Wahl blieben. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, sie kurzfristig wiedereinzuführen, wenn sich die Arbeitsmarktlage verschlechtern sollte.

Auch der »Spurwechsel« von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt wird nun erleichtert, selbst wenn die Union den Begriff tunlichst vermeidet. Eine »Beschäftigungsduldung« soll abgelehnten Asylbewerbern, die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Chance geben, einen sichereren Aufenthaltstitel zu erhalten.

Übereinstimmend schließen Fachleute aus, dass der Arbeitskräftemangel durch Einwanderung behoben werden könnte. Von Engpässen in etwa 50 Berufen schreibt die Zeitschrift »Mediendienst Integration«, die damit die Bundesagentur für Arbeit zitiert. Bundesweit würden etwa 1,4 Millionen Arbeitskräfte gesucht - davon etwa 900 000 Fachkräfte mit beruflichem Abschluss. Die Bundesregierung rechne mittelfristig mit 25 000 Fachkräften pro Jahr.

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