Novum in der Kohleplanung

Regelung erfolgt durch den Bund statt das Land

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Wenn an diesem Freitag das Gesetz zum Kohleausstieg erstmals im Bundestag beraten wird, dann geht es auch um den Tagebau Garzweiler. Das Ausstiegsgesetz enthält Formulierungen zur Tagebauplanung, die gänzlich neu sind. Per Bundesgesetz soll die »energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler« inklusive der Umsiedlung der Bewohner der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath beschlossen werden. Das würde bedeuten, dass die Umsiedlung per Bundesgesetz zum Allgemeinwohl erklärt würde. Im Normalfall handelt es sich bei der Bergbauplanung um Landesrecht. Mitspracherechte des Braunkohleausschusses werden mit dem Gesetz gesch...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.