Keine Grundsatzentscheidung für Asylrecht

Auch nach Gerichtsbeschluss vom Montag ist ein Schutzstatus für verfolgte Lesben und Schwule Ermessenssache

Arm in Arm durch die Stadt laufen, sich auf der Straße küssen - für Lesben und Schwule in Uganda ist das unmöglich. Betroffene, auch aus anderen afrikanischen Ländern, berichten von Angst, Gewalterfahrungen und ständigem Sich-Verstecken-Müssen.

In München hat sich am Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall einer Uganderin beschäftigt. Die 41-Jährige lebt schon seit 2012 in Deutschland und kämpft seither um Asyl. Doch das Verfahren wurde am Montag in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der Grund: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mittlerweile angekündigt, die Klägerin als Flüchtling anerkennen zu wollen.

Damit gibt es keine Gerichtsentscheidung, also auch keinen Präzedenzfall. Die Aktiven von der Beratungsstelle LeTRa in München hatten auf ein Urteil gehofft, denn sie betreuen allein 60 weitere Klägerinnen aus Uganda. Julia Serdarov von LeTRa sagte nach Verkündung der Entscheidung, sie s...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.