Beim Online-Kauf gelten die Widerrufsregel nicht

Fahrzeugkauf im Internet

Darüber informiert die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anhand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (Az. 2 O 683/19).

Eine Frau kaufte über eine Internetplattform einen Kombi. Mit dem Autohaus nahm sie telefonisch Kontakt auf. Dieses schickte ihr dann ein Bestellformular für das Fahrzeug per E-Mail. In der E-Mail wurde darauf hingewiesen, dass der Kauf erst mit schriftlicher Bestätigung oder Übergabe des Fahrzeugs zu Stande komme. Die Frau unterschrieb das Formular, sandte es eingescannt per E-Mail zurück und überwies den Kaufpreis.

Ein paar Monate später wollte die Frau den Kaufvertrag rückgängig machen und verlangte den Kaufpreis zurück. Sie meinte, es liege ein Fernabsatzvertrag vor, da sie das Auto im Internet gekauft habe. Daher würden die gesetzlichen Widerrufsvorschriften gelten, wonach der Kaufvertrag rückgängig zu machen sei.

Das Autohaus meinte, es liege kein Fernabsatzgeschäft vor. Die A...


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