Besichtigung des Unfallautos
Kfz-Versicherer
Auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts stießen zwei Autos zusammen, die Schuld lag eindeutig bei Autofahrerin A. Von deren Haftpflichtversicherer forderte der Unfallgeschädigte B. geschätzte 5514 Euro Schadenersatz. Die mit der Schadensregulierung beauftragte Mitarbeiterin des Versicherers wolle die Unfallschäden prüfen. Das lehnte der Anwalt von B. ab und erhob Zahlungsklage.
Vor dem Landgericht Saarbrücken kam der gerichtliche Sachverständige auf 2640,57 Euro. Für...
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