Ärger um Pflichtteil vermeiden

Erbrecht: Enterbt - was nun?

  • Andreas Otto Kühne
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Der Familienfrieden ist ein hohes Gut. Zum Teil aber sind tiefe Gräben und Anfeindungen in der Verwandtschaft an der Tagesordnung. Bei schweren Zerwürfnissen ziehen enttäuschte Erblasser in ihrem Testament die Reißleine: Sie enterben ihre Verwandten. Dazu schließt der Vererbende einen gesetzlichen Erben im Testament aus oder er erwähnt ihn einfach nicht.

Während man in den meisten angelsächsischen Ländern seine Angehörigen vom Nachlass vollständig fernhalten kann, ist dies hierzulande nahezu unmöglich. Selbst enterbte Angehörige gehen beim Nachlass nicht leer aus. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil zu. Dies gilt für Kinder, Ehegatten und auch Eltern des Verstorbenen, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausbezahlt werden.

Eine Pflichtteilsentziehung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Pflichtteilsberechtigte de...


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