Unfall auf dem Weg zur Arbeit - es gibt strenge Regelungen
Versicherungsschutz
Bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur die versicherte Tätigkeit, sondern auch den unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte.
Sobald der Versicherte die Haustür verlässt, ist dieser Schutz wirksam. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man zu Fuß geht oder ein beliebiges Verkehrsmittel nutzt.
Wird der Arbeitsweg jedoch unterbrochen, kann dies zur zeitweisen oder kompletten Aufhebung des Versicherungsschutzes führen. Nicht versichert sind beispiels...
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