Einzelklage mit Folgen für viele

Uber-Fahrer müssen wie Lohnabhängige behandelt werden, urteilt das höchste französische Gericht

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Die Fahrer von Uber und anderen Limousinenservice-Unternehmen, die über eine Internetplattform agieren, müssen wie fest angestellte Beschäftigte behandelt und bezahlt werden und haben Anspruch auf einen Arbeitsvertrag. So lautet eine höchstrichterliche Entscheidung des französischen Kassationsgerichtshofs, die dieser Tage veröffentlicht wurde.

Die Richter entschieden, dass die Fahrer, die bei den Sozialbehörden und dem Steueramt als »Kleinstunternehmer« gemeldet und als solche Partner der Internetplattformen sind, nicht wirklich frei und unabhängig sind. Sie bekommen ihre Fahrgäste von der Plattform zugeteilt, müssen sich an den vorgegeben Tarif halten und die Leistung zu den Bedingungen der Plattform erbringen. Dabei wird ihr Anteil am Entgelt von der Plattform willkürlich festgelegt und ist nicht Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Partnern. All das sei charakteristisch für eine vollständige Unterordnung unter die Internetfirma...


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