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Die Vertrauensfrage
In Russland soll die Bevölkerung zur Verfassungsänderung befragt werden. Aber nicht nach den in der Verfassung vorgesehenen Regularien.
Wenn am 22. April über die weitreichenden Änderungen an der Verfassung der Russischen Föderation abgestimmt wird, dann allein deswegen, weil Wladimir Putin diesen Wunsch geäußert hat. Nur wenn die Bevölkerung als letzte Instanz hinter dem Plan stehe, solle er auch in Kraft treten. Vorgeschrieben ist dieses Prozedere keineswegs. In der Verfassung ist ein Referendum vorgesehen, aber mit einer ganzen Reihe von Bestimmungen: Wie die Punkte, über die abgestimmt wird, geprüft werden sollen, wie Wähler angesprochen werden dürfen, wie dies finanziert werden soll und, ganz wichtig, wie der Abstimmungsprozess kontrolliert werden soll. Die aktuelle Volksabstimmung blendet all diese Aspekte komplett aus.
Auch, dass das Verfassungsgericht erst nach Abschluss der Abstimmung im Parlament und dazu noch innerhalb kürzester Zeit sein Votum abgeben soll, ist nach Ansicht von Verfassungsrechtlern so nicht vorgesehen. Eigentlich müsste das Gericht Änd...
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