Einstimmigkeit im Eilverfahren

Der Bundestag hat ohne Gegenstimmen Vereinfachungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen - das kommt jedoch nicht allen zugute

  • Moritz Aschemeyer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am vergangenen Freitag in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Entwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind, statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen ihnen zudem voll von der BA erstattet werden. Bisher hatten Arbeitgeber diese zumindest anteilig übernehmen müssen. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehm...


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