Opfer einer »höheren Gewalt«
Reisen, Bahnfahrten und Veranstaltungen werden reihenweise abgesagt - was können Verbraucher tun?
Ist Corona eine »höhere Gewalt«? Die Pandemie stellt auch für das Verbraucherrecht eine neuartige Herausforderung dar. Vieles wird in den kommenden Monaten davon abhängen, ob die Corona-Welle von Unternehmen, Anwälten und Gerichten wie Erdbeben, Überschwemmung oder Krieg behandelt werden wird. »Höhere Gewalt« - heute von Juristen oft als »unvermeidbare außergewöhnliche Umstände« bezeichnet - befreit Unternehmen und auch ihre Vertragspartner in der Regel von der sogenannten Leistungspflicht.
Beispiel Reisen: Viele Linien haben Flüge gestrichen. Passagiere haben in solchen Fällen unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro, heißt es beim Verband der Vertreter für Fluggastrechte. Doch die aktuellen Probleme hält selbst die Verbraucherschutzorganisation für außergewöhnliche Umstände, eben für »höhere Gewalt« - und diese befreit die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht. Das gelte selbst, wenn es für das j...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.