Haftung für falsche Auskünfte

Arbeitsrecht

Der Kläger war Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einer Kommune in Westfalen. Anfang 2003 trat dort ein neuer Tarifvertrag zur sogenannten Entgeltumwandlung in Kraft. Diese bedeutet, dass der Arbeitgeber steuer- und auch sozialabgabenfrei einen Teil des Lohns abzweigt und zur Altersvorsorge in einen Sparvertrag einzahlt. Im April 2003 gab es hierzu eine Betriebsversammlung mit Informationen von einem Mitarbeiter der örtlichen Sparkasse. Im September 2003 schloss der Mann einen entsprechenden Vertrag ab.

Zum Ruhestand Anfang 2015 entschied er sich für...


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