Asylbescheide vor Gericht
Mehr als jede vierte Entscheidung fehlerhaft
Von den inhaltlich überprüften Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mussten die Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr mehr als 26 Prozent korrigieren. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan lag diese Aufhebungsquote sogar bei 48,7 Prozent. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik hervor, die »nd« vorliegt. Über 26 000 Schutzsuchende, die vom BAMF zunächst abgelehnt worden waren, erhielten demnach 2019 doch noch einen Schutzstatus. Knapp 22 200 bekamen diesen durch Gerichte zugesprochen, in mehr als 3800 Fällen korrigierte sich das BAMF selbst. Dies geschah beispielsweise, weil neue Atteste vorlagen oder die Gerichte weitere Hinweise bekamen.
»Das ist eine inakzeptable Fehlerquote, die auf erhebliche Mängel in der Prüf- und Entscheidungspraxis des BAMF hindeutet«, kommentierte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke. Statt immer mehr pauschale Widerrufsprüfungen einzuleiten, sollte das BAMF rechtlich angefochtene Bescheide von sich aus überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, forderte die Politikerin. Das könnte die Verwaltungsgerichte wirksam und kurzfristig entlasten.
Jelpke erklärte weiter: »Dass ausgerechnet Flüchtlingen aus Afghanistan in fast jedem zweiten Fall zu Unrecht der Schutz verweigert wurde, ist besonders bitter, weil den Betroffenen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland droht.«
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