Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben

Rund um die Corona-Krise

  • Lesedauer: 2 Min.

Durch die Corona-Krise besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen systemrelevanten Bereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen.

Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6300 Euro auf 44 590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

Ab dem Jahr 2021 gilt dann allerdings wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hin.

Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Für eine kurzfristige Beschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass die Beschäftigung von vorn herein vertraglich oder aufgrund ihrer Eigenart - zum Beispiel bei Erntehelfern - befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die befristete Ausweitung der Zeitgrenzen erfolgt insbesondere mit Blick auf die Saisonkräfte in der Landwirtschaft, weil aufgrund der Corona-Pandemie diese voraussichtlich in deutlich geringerer Anzahl zur Verfügung stehen. Normalerweise betragen die Grenzen drei Monate oder 70 Arbeitstage.

Die dargestellten Änderungen basieren auf dem in Kraft getretenen »Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)«. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner.

Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten. DRV/nd

Weitere Informationen und Auskünfte unter www.deutsche-rentenversicherung.de sowie unter der kostenlosen Servicetelefonnummer (0800) 1000 480 90 von montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Anrufer sollten aber das gegenwärtig hohe Anrufaufkommen bedenken.

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