Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD-Politiker Brandner ab

Durfte der Bundestags-Rechtsausschuss Stephan Brandner als Vorsitzenden des Gremiums absetzen?

  • Lesedauer: 3 Min.

Karlsruhe. Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Absetzung ihres Abgeordneten Stephan Brandnerals Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag gescheitert. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter den Antrag ab, weil keine Umstände vorlägen, weshalb der Erlass der einstweiligen Anordnung dringend geboten sei.

Die Abwahl Brandners war ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags - nach der Eilentscheidung muss sich das Bundesverfassungsgericht nun in einem Hauptsacheverfahren mit dem Fall befassen. Der Vorgang werfe aber neue Fragen auf, die die Richter im eigentlichen Verfahren prüfen wollen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Die Nicht-AfD-Abgeordneten im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund waren mehrere Eklats, die der Jurist aus Thüringen ausgelöst hatte.

Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg auf Twitter mit der Bemerkung »Judaslohn« kommentiert. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten hatte er Empörung ausgelöst.

Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlossen. Seit seiner Absetzung wird der Ausschuss von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet. Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten aus ihren Reihen bestimmt.

Das war für die Verfassungsrichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern, teilte das Gericht mit. Damit sei sie an der Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben nicht vollständig gehindert.

Die Richter des Zweiten Senats hatten sich vorerst nur mit dem Eilantrag befasst. Damit wollte die AfD Brandner noch vor der nächsten Bundestagswahl zurück auf den Vorsitzendenposten bringen. In einem Eilverfahren prüfen die Richter den Sachverhalt noch nicht vertieft. Vereinfacht gesagt ging es darum, ob der AfD bis zur eigentlichen Entscheidung nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

Im Hauptsacheverfahren hat die Fraktion eine sogenannte Organklage gegen den Bundestag und gegen den Rechtsausschuss eingereicht. Mit diesem Antrag will die AfD erreichen, dass die Richter feststellen, dass Brandners Absetzung verfassungswidrig gewesen sei.

In der Geschäftsordnung des Bundestags ist nur die Benennung des Vorsitzenden ausdrücklich vorgesehen, nicht seine Abwahl. In Paragraf 58 heißt es lediglich: »Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.« Mit Blick auf Brandners Abwahl war eine Änderung der Geschäftsordnung diskutiert, aber dann nicht für nötig gehalten worden. Agenturen/nd

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