Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Blasenkrebs - Berufskrankheit für Kfz-Mechaniker anerkennen
Urteile im Überblick
Die Berufsgenossenschaften müssen für Kfz-Mechaniker Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen, wenn diese bei ihrer Arbeit mit bis 1994 verwendeten giftigen Bleiverbindungen in Kraftstoffen in Berührung gekommen sind.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137666.blasenkrebs-berufskrankheit-fuer-kfz-mechaniker-anerkennen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.