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Gehbehinderte haben Anspruch auch auf teurere Hilfsmittel

Urteile im Überblick

Krankenkassen dürfen gehbehinderte Menschen für die Fortbewegung in der Nähe ihrer Wohnung nicht nur auf eine Minimalversorgung mit Mobilitätshilfen verweisen. Auch zu teureren Ausgaben können sie verpflichtet werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137905.gehbehinderte-haben-anspruch-auch-auf-teurere-hilfsmittel.html

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