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In die Falle gelockt
Flüchtling wird in Merseburg während Beratung abgeschoben / Freunde können Waheed P. nicht auffinden
Abschiebungen finden oft ohne großes Aufsehen statt. Die Brutalität der alltäglichen Maßnahme wird gelegentlich dennoch auch in der Öffentlichkeit sichtbar. Manchmal, weil Menschen protestieren und versuchen, Abschiebungen zu verhindern. Oder wie im Fall von Waheed P., weil Freunde einen der ihren nicht auffinden können und dann um Hilfe bitten. Doch was ist genau passiert?
Im Sommer 2016 kam Waheed P., im Iran als Sohn afghanischer Migranten geboren und aufgewachsen, als Flüchtling nach Merseburg. Schon im folgenden Jahr erhielt der Schutzsuchende einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass er die Bundesrepublik verlassen solle.
Mio Lenz, ein Freund von Waheed P. und Mitglied der lokalen Initiative »Café Internationale«, erklärt gegenüber »nd«, dass zwei »eher abstruse Verurteilungen« dafür als Begründung benutzt wurden: Die Betreiber einer Gemeinschaftsunterkunft hätten ihm zum einen vorgeworfen, dort einen Schrank zerstört zu haben. Zum anderen habe Waheed angeblich einen Polizisten nach einer Kontrolle als »Nazi« bezeichnet. In beiden Fällen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Ungeachtet der Bewertung dieser Vorwürfe sei auch darüber hinaus eine Abschiebung nicht rechtens, so Lenz. Waheed habe klare psychische Probleme gehabt.
Der Schutzsuchende blieb geduldet in Deutschland. Er zog in eine Wohngemeinschaft, lernte Deutsch, bemühte sich um einen Beruf. Noch im Februar stellte der heute 24-Jährige einen Antrag auf Beschäftigung, was ihm jedoch aufgrund fehlender Papiere verwehrt wurde.
Am 11. März sollte Waheed P. dann zu einer »Rückkehrberatung« im Asylzentrum Merseburg erscheinen, ein Fernbleiben hätte eine Kürzung seiner Bezüge bedeutet. Er ging hin - kam von dem Termin aber nie zurück. Seine Freunde begannen zu recherchieren. Sie hingen Plakate auf, veröffentlichten Suchaufrufe in sozialen Medien, sprachen mit Anwälten, Politikern, Beratungsstellen. Doch niemand wusste etwas. Die Behörden gaben keine Antwort.
Erst nach rund drei Monaten kam die Gewissheit: P. wurde abgeschoben. In einem »nd« vorliegenden Aktenvermerk über die Rückkehrberatung vom 11. März heißt es, der Geflüchtete habe in dem Gespräch noch erklärt, keinen Kontakt zu seiner afghanischen Familie zu haben. Er wolle nicht in das vom Bürgerkrieg zerrüttete Land, sondern in Deutschland arbeiten. Dazu sollte es nicht kommen: »Die Beratung wurde im Anschluss durch eine aufenthaltsbeendete Maßnahme unterbrochen«, heißt es lapidar im Bericht. Noch am selben Abend ging ein Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul. An Bord: Waheed P. mit 50 Euro in Bar. Das Aufladekabel seines Smartphones lag noch in der WG.
»Wir wissen nicht, wo unser Freund gerade ist, und ob er noch lebt«, sagt Mio Lenz. Er befürchtet, dass P. sterben könnte - sei es an Armut, Terror oder an der Corona-Pandemie, die in Afghanistan derzeit wütet. »Er wurde in eine Falle gelockt«, wirft der Unterstützer den Behörden vor. »Café Internationale« spricht von mindestens zwei weiteren Fällen im Landkreis, wo Geflüchtete direkt im Zuge eines Behördentermins abgeschoben worden seien.
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