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Mieterrechte rund um den mitgemieteten Garten
Mietrechtstipp
Bei einem angemieteten Einfamilienhaus gehört der Garten in aller Regel als mitgemietet dazu. Ausgenommen, es steht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139162.mieterrechte-rund-um-den-mitgemieteten-garten.html
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