Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Mieterrechte rund um den mitgemieteten Garten

Mietrechtstipp

Bei einem angemieteten Einfamilienhaus gehört der Garten in aller Regel als mitgemietet dazu. Ausgenommen, es steht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139162.mieterrechte-rund-um-den-mitgemieteten-garten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -