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Hochgelobt und mies bezahlt

Die Kommunen verweigern Tarifverhandlungen für Ärzte in Gesundheitsämtern

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verweigert kategorisch Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die rund 1000 angestellten Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Kommunen. Dabei hatte eine im Mai 2019 mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) geschlossene Vereinbarung dieses beinhaltet. Die MB-Vorsitzende Susanne Johna spricht von einer »tarifpolitischen Geisterfahrt«, mit der dringend benötigter ärztlicher Nachwuchs abgeschreckt werde. Diesem wolle man weiterhin zumuten, bis zu 1500 Euro pro Monat weniger als Klinikärzte zu verdienen.

Die Bedeutung des ÖGD ist unbestritten. Zu den Schwerpunkten gehören die Sozialmedizin, Seuchen- und gesundheitlicher Verbraucherschutz, Hygieneüberwachung und Prävention beispielsweise durch Schuleingangsuntersuchungen. Gerade in der Coronakrise zeigte sich die zentrale Funktion der Gesundheitsämter für die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Denn diese müssen unter anderem die Infektionsketten zurückverfolgen sowie Quarantänemaßnahmen anordnen und umsetzen.

Schon seit längerer Zeit kann der ÖGD seine Aufgaben nur noch unzureichend erledigen. Es fehlt an Fachpersonal und an technischer Ausstattung. So sind beispielsweise in Berlin derzeit 15 Prozent aller Stellen in den bezirklichen Gesundheitsämtern nicht besetzt. Nur durch das bis an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Engagement der Mitarbeiter konnte die Infrastruktur des Infektionsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie einigermaßen aufrechterhalten werden.

Die Bundesregierung schien die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Der im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst von Bund, Ländern und Gemeinden sieht Fördermittel von vier Milliarden Euro vor. Als eine Aufgabe wurde die Angleichung der Gehälter an die in anderen Bereichen des Gesundheitssystems benannt. Maßgeblich für das ärztliche Personal müssten demnach die Ärztetarifverträge an kommunalen und Universitätskliniken sein. Doch genau das wollen die kommunalen Arbeitgeber verhindern. Der VKA verweist auf die Tarifsysteme des Öffentlichen Dienstes der Länder und der Kommunen sowie die verschiedenen Zulagen für ärztliche Tätigkeiten.

Der tarifpolitische Flickenteppich für Ärzte im ÖGD bliebe somit erhalten, denn die Zulagen werden sehr unterschiedlich gehandhabt. »Ohnehin handelt es sich dabei um eine Kann-Leistung, die nach dem Gutdünken der Arbeitgeber gewährt wird«, so MB-Sprecher Hans-Jörg Freese gegenüber »nd«. Gerade da angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle dringend junge Ärztinnen und Ärzte für die anspruchsvolle Tätigkeit benötigt werden, brauche es »Planungssicherheit auf der Grundlage tariflich abgesicherter, angemessener Gehälter«.

Doch die VKA verweigert beharrlich einen Ärztetarifvertrag im ÖGD und bestreitet, dass die entsprechenden Regelungen für Klinikärzte auf die Behörde übertragbar seien. Stattdessen will man jetzt mit dem Beamtenbund über die bestehenden Tarifverträge verhandeln. Allerdings hat der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) die Tarifunion mit dem Beamtenbund bereits im Mai 2017 wegen Erfolglosigkeit in Tarifverhandlungen verlassen und unterstützt inzwischen die Forderung des MB nach einem Ärztetarifvertrag im ÖGD.

Wie es weitergeht, ist derzeit unklar. Arbeitskampfmaßnahmen in den Gesundheitsämtern sind angesichts der Coronakrise derzeit kaum vorstellbar. Der Marburger Bund will daher zusammen mit dem BVÖGD vor allem politischen Druck auf kommunaler und Landesebene aufbauen. Allen Beteiligten müsse klargemacht werden, »dass die angestrebte Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne angemessene, tarifliche Bezahlung der dringend benötigten neuen Fachkräfte nicht funktionieren kann«, so MB-Sprecher Freese. Und diese Erkenntnis müsse auch Eingang in die für Ende August angekündigte Konkretisierung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst finden. Die Kommunen hätten es schließlich in der Hand, die VKA zur Aufgabe ihrer Blockadehaltung zu veranlassen. Hilfreich wäre da sicherlich eine eindeutige Positionierung der Bundesregierung. Doch eine entsprechende »nd«-Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium blieb leider unbeantwortet.

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