Zu wenig für europäische Ansprüche

Der EuGH hat das EU-USA-Datenschutzabkommen »Privacy Shield« gekippt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Datenschutzvereinbarung zwischen den USA und der EU, »Privacy Shield«, für nichtig erklärt. Nach »Safe Harbor« im Jahr 2015 kippten die Luxemburger Richter damit auch dessen damals eilig beschlossenes Folgeabkommen. Angerufen hatte den EuGH ein irisches Gericht, um klären zu lassen, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und »Privacy Shield« mit europäischem Datenschutz vereinbar sind. Die Iren verhandeln einen Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems mit Facebook. Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten in die USA weiterleitet, und begründete die Beschwerde mit der dortigen Pflicht, US-Geheimdiensten und anderen Behörden Daten zugänglich zu machen.

Der EuGH entschied nun, dass durch diese Zugriffsmöglichkeiten die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet sind. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend. Anders als »Privacy Shield« erklärten die Richter die Standardvertragsklauseln für gültig, denn diese böten ausreichende Schutzmechanismen. Die Richter betonten allerdings auch, dass nationale Aufsichtsbehörden der EU-Staaten die Datenübermittlung stoppen müssten, wenn das EU-Datenschutzniveau im jeweiligen Drittstaat nicht gesichert ist. Dabei spiele auch ein etwaiger Zugriff von Behörden auf die Daten eine Rolle. Für den Fall Schrems gegen Facebook heiße das, dass die irische Datenschutzbehörde DPC eingreifen müsste. »Der Gerichtshof sagt der irischen DPC nicht nur, dass sie nach sieben Jahren Untätigkeit ihre Arbeit tun soll, sondern auch, dass alle europäischen Datenschutzbehörden die Pflicht haben, Maßnahmen zu ergreifen und nicht einfach wegschauen dürfen«, erklärte Schrems nach dem Urteil.

Für Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, gilt es, generell »ein Datenschlupfloch nach dem anderen zu schließen und den Digitalkonzernen härtere Grenzen aufzuzeigen«. Dafür sei die Entscheidung des EuGH »ein wichtiger und großer Schritt«. Der aber nicht ausreiche. Dass der EuGH die Standardvertragsklauseln für zulässig erklärte, »nach denen zum Beispiel Facebook, aber auch andere Unternehmen Daten in die USA übertragen, lässt Fragen offen, ob und inwieweit der Schutz unserer Daten nun wirklich in allen Fällen bessergestellt wird«.

Mit Agenturen Kommentar Seite 8

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