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Mutmaßliche Rädelsführer rechtsextremer Vereinigung festgenommen

Bundesanwaltschaft: »Goyim Partei Deutschland« habe »massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut« verbreitet

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft sind am Donnerstag zwei mutmaßliche Rädelsführer der rechtsextremen »Goyim Partei Deutschland« festgenommen worden. Die beiden hätten eine Internetseite betrieben, auf der sie »massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut« verbreitet hätten, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Es seien dort Texte, Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der Holocaust geleugnet wurde.

Lesen Sie auch: Das Problem heißt: Antifeministischer Terror. Die Bundesanwaltschaft muss den Zusammenhang zwischen Rechtsradikalismus und Frauenfeindlichkeit endlich anerkennen und Ermittlungen aufnehmen.

Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge »zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda«, die auch Aufrufe zur Tötung jüdischer Mitbürger beinhalte. Im Zuge der Festnahmen wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie sechs weiterer Anhänger der Vereinigung durchsucht. Von den Maßnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen in den Niederlanden betroffen.

Beide Beschuldigten seien als Administratoren für die Vereinigung tätig gewesen und hätten damit eine führende Rolle eingenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Sie hätten zusammen mit anderen Administratoren kontinuierlich mehrere hundert »extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge« auf der Internetseite veröffentlicht.

Eine der Festnahmen sei in Berlin erfolgt, die andere in Heerlen in den Niederlanden. Der in Heerlen Festgenommene soll die Vereinigung »Goyim Partei Deutschland« im August 2016 gegründet haben. Der zweite Festgenommene habe sich der Gruppe 2018 angeschlossen. Am Freitag soll über eine mögliche Untersuchungshaft für ihn entschieden werden. Für den anderen Mann betreibt die Bundesanwaltschaft ein Auslieferungsverfahren.

Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich den Angaben zufolge aus der besonderen Bedeutung des Falles. Die Veröffentlichungen im Internet seien »in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen«. Vor diesem Hintergrund sei auch mit Blick auf das Ansehen Deutschlands im Ausland eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten. Agenturen/nd

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