Heikle Fragen

Ermittlungsdruck zur Aufklärung der Drohmails des »NSU 2.0« wächst

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Heikle Fragen an den Innenminister des Landes hat Hermann Schaus vor der Sondersitzung des Innenausschusses im Hessischen Landtag an diesem Dienstag angekündigt. Schaus ist innenpolitischer Sprecher der Linken im Landtag, die gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen dringlichen Berichtsantrag gestellt hat, der auf der Tagesordnung steht. Es geht in der Sondersitzung um die Drohschreiben, die seit einiger Zeit vor allem linke Politikerinnen erhalten, und die mehrfach mit »NSU 2.0« unterzeichnet sind.

Zu wenige und zu unklare Informationen erhalten die Parlamentarier bisher von Minister Peter Beuth (CDU). Obwohl die Verstrickungen, die Teile der hessischen Polizei offenkundig zu den Tätern aufweisen, selbst für einen CDU-Innenminister alarmierend sein müssten. Beuth wird deshalb mit Ungeduld erwartet. Bisher hat er sich allerdings nicht durch Transparenz hervorgetan. Über Pressemitteilungen hinaus informiere er das Parlament gewöhnlich nicht über den Stand der Ermittlungen, moniert die Linke in einem weiteren Antrag, der dem Ausschuss vorliegt.

Immerhin wurde ein Sonderermittler eingesetzt - ein Indiz, dass die Brisanz des Falls durchaus auch dem Minister bewusst ist. Allmählich gerät er selbst ins Zentrum der Kritik. Es gebe »erhebliche Probleme im Zuständigkeitsbereich des Innenministers«, ließ sich am Wochenende bereits SPD-Chefin Saskia Esken vernehmen. Und auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter schließt sich der Kritik an. »Der BDK Hessen hält die von Herrn Minister Beuth am 9. Juli öffentlich geäußerte Kritik gegenüber dem LKA für verfrüht und vor allem in der Sache und auch im Ton nicht angebracht«, erklärte Hessens BDK-Chef Dirk Peglow gegenüber der »Welt«. Beuth hatte kritisiert, dass das LKA Informationen nicht weitergegeben habe.

Jüngsten Medienberichten zufolge wurden erste Drohbriefe bereits im vergangenen Jahr abgefangen; die Affäre dauert demnach nicht erst ein paar Wochen, als die ersten Drohschreiben vor allem an Politikerinnen der Linkspartei öffentlich geworden waren. Viele offene Fragen sind also zu klären. Und es fängt schon bei der Nachricht an, dass auch er, Minister Beuth, nun ein Schreiben vom NSU 2.0 erhalten haben soll. Dieses enthalte aber keine Drohungen gegen Beuth, erfuhr »nd.Der Tag« im Landtag. Vielmehr scheinen der oder die Täter mit ihren Botschaften möglichst viel Öffentlichkeit anzustreben und senden sie eben auch an öffentliche Stellen, um ihrer kruden Weltsicht entsprechendes Publikum zu verschaffen.

Beunruhigender für die hessischen Sicherheitsbehörden dürften deshalb die Indizien sein, die auf die Mitwirkung - wenn nicht Urheberschaft - von Beamten in bisher drei identifizierten Polizeidienststellen hinweisen. Die Hinweise wiegen so schwer, dass zuletzt selbst Beuth nicht mehr ausgeschlossen hatte, dass es ein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei geben könnte. Indiz hierfür ist unter anderem, dass persönliche Daten über die bedrohten Personen, die in den Drohschreiben enthalten waren, nachweislich aus Polizeicomputern stammen. Zuletzt hatte ein anonymer Täter am Freitag mindestens zwei E-Mails mit identischem Inhalt an 15 Adressaten geschickt. Unter den Bedrohten befindet sich auch Jutta Ditfurth, wie am Montag bekannt wurde. Gegenüber dem Hessischen Rundfunk gab die ehemalige Grünen-Politikerin an, sie habe am Montag gegen ein Uhr nachts eine »NSU 2.0«-Morddrohung erhalten, in der sie unter anderem als »Judensau« beschimpft worden sei. Bereits mehrfach war die hessische Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, Adressatin solcher Drohschreiben gewesen, und auch Personen des öffentlichen Lebens außerhalb der Parlamente erhielten sie.

Die Thüringer Bundestagsabgeordnete der Linken, Martina Renner, die in eine »Art Todesurteil« erhielt, forderte den Generalbundesanwalt auf, die Ermittlungen an sich zu ziehen. »Man wird nicht darum herum kommen, dass man bundesweit eine ermittlungsführende Behörde hat«, sagte Renner der »Frankfurter Rundschau«. Kommunikation, Informationsaustausch sowie Ermittlungsstrategie zwischen dem Landeskriminalamt Hessen, dem LKA Berlin und dem Bundeskriminalamt erschienen ihr »nicht wirklich abgestimmt«, meinte Renner. Dadurch seien »Querbezüge zu anderen Komplexen« nicht ausreichend im Fokus der Ermittler.

Auch der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle vertrat die Meinung, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehmen solle. »Um dem Staatsschutz-Charakter der Vorfälle Rechnung zu tragen«, wie er der »Welt« sagte. Die Bundesanwaltschaft wird dennoch und trotz neuer rechtsextremer Drohmails die Ermittlungen nicht federführend übernehmen, wie ein Sprecher der Behörde am Montag mitteilte. Bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern »keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte«. Die Staatsanwaltschaft des Bundes dürfe nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlungen führen. Dazu zählen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Spionage oder Landesverrat. Mit Agenturen

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