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Jetzt geht’s um die Wurst
Aus von Werkverträgen in Fleischbranche beschlossen
Mehr und häufigere Kontrollen bundesweit, Mindeststandards bei der Unterbringung, genaue Arbeitszeiterfassung, schärfere Strafen bei Verstößen sowie das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in großen Schlachthöfen - das sind die wesentlichen Punkte im Arbeitsschutzkontrollgesetz, das am Mittwoch vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet wurde. Nach mehreren massiven Covid-19-Ausbrüchen in Schlachthöfen seit Mai hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, in der Branche »aufräumen« zu wollen.
Es sei »eine Schande«, dass sich Menschen infiziert hätten, weil sie hart gearbeitet haben, sagte Heil jetzt im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin. Es sei »gesellschaftlich eine Katastrophe«, dass deshalb ein ganzer Landkreis in den Lockdown musste. Nun beende man »die Zeit der organisierten Verantwortungslosigkeit«, so Heil. Das »Vertragswirrwarr« in diesem Bereich müsse sich ändern, weil es »auf Kosten der Schwächsten« gehe - in erster Linie auf Kosten südosteuropäischer Arbeiter, die mit einem Werkvertrag in der Tasche in deutschen Schlachtbetrieben viel für sehr wenig Geld arbeiteten. Heil will überdies die Ratspräsidentschaft Deutschlands in der EU nutzen, um auf europäischer Ebene für den Arbeitsschutz »bestehende Regeln durch Zusammenarbeit besser durchzusetzen«. Die massenhaften Ansteckungen in hiesigen Schlachthöfen hätten auch international für Kritik an der Bundesrepublik gesorgt.
Für ein Kernelement des neuen Gesetzes, die Erhöhung der Kontrolldichte, räumt der Entwurf eine Frist von sechs Jahren ein. Auf die Frage, warum das so lang dauere, sagte Heil: »Die Arbeitsschutzbehörden in vielen Bundesländern wurden in den letzten Jahren regelrecht kaputtgespart.« Es müsse zunächst Personal eingestellt und ausgebildet werden. Er habe nichts dagegen, wenn es schneller gehe, erklärte der SPD-Politiker. Ziel sei eine bundeseinheitliche jährliche Prüfquote von fünf Prozent aller Betriebe in allen Branchen.
Der Gesetzentwurf stieß auf Lob und Kritik in Opposition und Gewerkschaften. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Beate Müller-Gemmecke, und ihr Fraktionskollege Friedrich Ostendorf, Sprecher für Agrarpolitik, kritisierten, beim Arbeitsschutz halte der Entwurf nicht, was sein Name verspreche. Die bundeseinheitliche Prüfquote sei zwar »gut und überfällig«, sie müsse aber jetzt kommen und nicht erst 2026. Dass eine neue »Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit« eingerichtet werden soll, stieß ebenso wenig auf grüne Begeisterung. Es müsse angezweifelt werden, »dass immer mehr Beratungsgremien den Arbeitsschutz tatsächlich verbessern«. Eine zentrale Arbeitsinspektion, die Lohn, Arbeitszeit und Arbeitsschutz aus einer Hand sowie mit ausreichend Personal ausgestattet kontrolliert, wäre »effektiv und zielgerichtet«.
Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken, sagte, ihre Fraktion begrüße die Vorhaben aus dem Arbeitsministerium ausdrücklich: »Schon zu lang haben Bundesregierungen die Augen vor diesem modernen Schweinesystem verschlossen.«. Das neue Kontrollsystem komme aber zu spät und sei nicht ausreichend. »Unverständlich«, so Krellmann, sei es, dass »ausbeuterische Werkverträge« nur in der Fleischwirtschaft verboten werden sollen.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piehl sagte, das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen sei die richtige Antwort auf die Zustände in der Branche und »gut begründet«. Nachbesserungsbedarf sieht der DGB bei den Wohnunterkünften. Bei den vorgesehenen vom Arbeitgeber bereitzustellenden Gemeinschaftsunterkünften für Saisonarbeiter*innen weiche der Entwurf Regelungen der Arbeitsstättenverordnung auf.
Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Freddy Adjahn, sprach von einem »historischen Gesetz«. Für die NGG sei es aber nicht nachvollziehbar, dass Werkverträge in der Fleischwirtschaft ab 1. Januar 2021 verboten werden, die Leiharbeit aber erst drei Monate später. Als nächsten Schritt forderte er von den Arbeitgebern, sie mögen nun mit der NGG über einen bundesweiten Tarifvertrag für die Fleischindustrie verhandeln.
Das Gesetz muss noch im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Es zieht Änderungen an mehreren Gesetzen nach sich, darunter dem Arbeitszeitgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und dem Mindestlohngesetz.
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