Mehr Spielraum für Willkür

In Brandenburg nimmt eine Task Force Abschiebung ihre Arbeit auf.

  • Dinah Rothenberg
  • Lesedauer: 5 Min.

Der Name scheint Programm: Wie Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) kürzlich in der »Märkischen Allgemeinen« angekündigt hatte, wird an diesem Samstag die »Task Force Abschiebung Straftäter« ihre Arbeit aufnehmen. Die Grundlage für die Einrichtung des neuen »Kampfverbands« im Bürokratieapparat des Innenministeriums bildet der 2019 unterzeichnete Koalitionsvertrag der rot-schwarz-grünen Landesregierung, heißt es hierin doch unter dem Unterpunkt »Asyl und Integration«: »Priorität hat für die Koalition die Sicherstellung der Abschiebung von Gefährdern.« Zu diesem Zweck sei denn auch »der Personalbestand im erforderlichen Umfang bereitzustellen«. Eben die Task Force.

Auch zwei der nun insgesamt drei »Kategorien« abzuschiebender Menschen wurden hier bereits umrissen. Unter die erste fallen »straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer, die ausreisen müssen«. Hier soll die Task Force die direkte Abschiebung nach der Haft erwirken. Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um »Intensivstraftäterinnen und -täter«, - »alle Personen mit mindestens fünf Ermittlungsverfahren innerhalb der letzten sechs Monate« und um Personen, »bei denen ein dringender Tatverdacht bezüglich einer schweren Straftat angenommen wird beziehungsweise die zu einer solchen Straftat verurteilt wurden«, wie der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister, erläutert. Sogenannter Intensivtäter wird man übrigens allein aufgrund der Zahl der Ermittlungen, rechtskräftige Verurteilungen muss es nicht zwingend geben.

Im Koalitionsvertrag nicht erwähnt wird die dritte Kategorie, die der sogenannten Intensivstörer. Das Innenministerium nennt sie ausreisepflichtige Personen, »bei denen eine Gefährdung der Persönlichkeit und sozialen Integration durch eine sich verfestigende kriminelle Entwicklung besteht oder deren Verhalten geeignet ist, den Rechtsfrieden dauerhaft und erheblich zu beeinträchtigen«. Angeblich sei die Forderung aus den Kommunen gekommen - und genau auf die ist die Task Force auch angewiesen. Die Ausländerbehörden können nun melden, wer »durch aggressives Verhalten, durch Randalieren und durch das Bedrohen anderer« auffällig wird, so Burmeister.

Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg stuft das gesamte Vorhaben als höchst problematisch ein. Schließlich handele es sich hierbei um eine »Zusammenlegung von Straf- und Asylrecht«, die zu einer »Doppel- oder einer unverhältnismäßigen Bestrafung« führe. Mehr noch: Menschen würden in einer Weise sanktioniert, die lebensbedrohliche Folgen haben könne, sagt Domazet. Auch Andrea Johlige, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Brandenburger Linksfraktion, spricht sich vehement gegen die Vermischung von Straf- und Asylrecht aus. »Wir haben ein Strafrecht und vor diesem Recht sind alle gleich.« Es gehe nicht an, so Johlige, »dass der deutsche Dieb fünf Monate bekommt und der afghanische Dieb fünf Monate plus Abschiebung«. Dann nämlich seien vor dem Gesetz eben nicht mehr alle gleich.

Linke-Politikerin Andra Johlige ärgert sich nicht zuletzt darüber, dass der Landtag zu alldem »keinerlei Informationen« erhalten habe. Sieht man von den Äußerungen Stübgens in der »Märkischen Allgemeinen« ab, kenne sie kein einziges schriftliches Dokument zur Task Force. »Wir haben das jetzt öfter beim Innenministerium, dass sie vor den Abgeordneten erst die Presse informieren, was ich für einen katastrophalen Umgang mit dem Landtag halte«, sagt Johlige.

Und was soll man sich überhaupt unter Kategorie drei vorstellen, dem ominösen »Intensivstörer«? Der Begriff sei ungenau, zudem sei nicht geklärt, wer über eine solche Einstufung bestimmt, sagt Ivana Domazet. »Wenn sich zum Beispiel jemand gegen einen rabiaten Mitarbeiter eines Securitydienstes wehrt oder gegen eine rassistische Behandlung im Alltag oder bei der Behörde, bedeutet das dann, dass diese Person gemeldet und als Störer eingestuft werden kann?« Offensichtlich ja. Für Domazet sind damit jedenfalls Tür und Tor geöffnet »für willkürliche und rassistisch motivierte Beschwerden«.

Martin Burmeister vom Innenministerium sagt, dass die Definitionsmacht schlussendlich bei den Ausländerbehörden liege. Die könnten schließlich »das Verhalten des Betroffenen im Landkreis durch die örtliche Nähe und den regelmäßigen Kontakt mit den Betroffenen am besten beurteilen«.

Im Detail scheint es in der Koalition gleichwohl Uneinigkeit zu geben, zumindest zwischen Stübgens Haus und den Grünen. Wie Marie Schäffer, Sprecherin für Asyl der Grünen-Fraktion im Landtag, glaubt, würden ausschließlich Personen abgeschoben, bei denen eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht. Das bedeute nicht, dass die Personen sofort abgeschoben werden können, aber zumindest, dass das Asylverfahren abgeschlossen ist. Stübgens Sprecher Burmeister sieht das anders. Sogenannte Intensivstraftäter und Straffällige hätten nach Meinung des Innenministeriums ihr »Recht, hier zu sein, verwirkt«. Das bedeutet, dass Behörden im laufenden Asylverfahren »vorliegende Erkenntnisse über ein strafrechtlich relevantes Verhalten« dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilen können. Zwar liegt bei diesem die Entscheidungshoheit, fraglich ist aber, inwiefern Asylanträge noch unvoreingenommen geprüft werden können. Für Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat sind das »unzulässige Eingriffe in die Prüfung von Schutzwürdigkeit«.

Ein bezeichnendes Licht auf die vorherrschenden Denkmuster im Innenministerium wirft denn auch eine aktuelle Stellenausschreibung des Landes Brandenburg für die neue Eingreiftruppe. »Ihre Aufgabe« in der Task Force, heißt es hierin, bestehe darin, »einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität im Land Brandenburg zu leisten«. Eine »diskriminierende und populistische« Sprache, die tief blicken lässt, findet Ivana Domazet. Und ganz eindeutig ein »Einfallstor für Rassistinnen und Rassisten«.

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