Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Der Schallschutz muss erfüllt werden
BGH zu Trittgeräuschen auf Fliesen
Seitdem Fliesen statt Teppich in der Dachgeschosswohnung liegen, ist es viel lauter. Die Eigentümer der Wohnung darunter nervt das und klagte. Nun stellt der BGH klar: Trittschallschutz muss eingehalten werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140539.der-schallschutz-muss-erfuellt-werden.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.