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Der Schallschutz muss erfüllt werden

BGH zu Trittgeräuschen auf Fliesen

Seitdem Fliesen statt Teppich in der Dachgeschosswohnung liegen, ist es viel lauter. Die Eigentümer der Wohnung darunter nervt das und klagte. Nun stellt der BGH klar: Trittschallschutz muss eingehalten werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140539.der-schallschutz-muss-erfuellt-werden.html

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