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Vorrang für Trinkwasser soll Gesetz werden
In NRW soll die Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen gesetzlich verankern werden. Kritik kommt von Umweltverbänden
Düsseldorf. Angesichts der trockenen Sommer und Wasserknappheit einzelner Gemeinden will Nordrhein-Westfalen den Vorrang der Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen gesetzlich verankern. Die Novelle des Landeswassergesetzes wird am kommenden Mittwoch in erster Lesung in den Landtag eingebracht.
Die Trockenheit der vergangenen Jahre habe Konflikte zwischen öffentlicher Versorgung, Wirtschaft, Industrie und landwirtschaftlicher Bewässerung »deutlich gemacht und verschärft«, heißt es in dem Entwurf. Es sei zu erwarten, dass diese Konflikte »in den nächsten Jahren wieder auftreten und möglicherweise schärfer werden«.
Gegen mehrere Punkte im Landeswassergesetz regt sich allerdings heftiger Widerstand der Umweltverbände. So werfen die Naturschutzverbände BUND, Nabu und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) der Landesregierung vor, den Gewässerschutz schwächen zu wollen. Künftig werde auf Gewässerrandstreifen verzichtet und der Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten wieder erlaubt, kritisieren sie.
Außerdem würden Wassernutzungsrechte vereinfacht. Dies sei gerade in Zeiten des Klimawandels und des rapiden Verlusts an Artenvielfalt »ein fatales Signal«. Gewässerrandstreifen könnten Einträge durch Düngemittel oder Pestizide reduzieren und seien Pufferzonen zum Schutz der Biodiversität und vor Bodenerosion.
Die Begründung der Landesregierung für die Streichung der Gewässerrandstreifen, dass diese schon in der Düngeverordnung vorgesehen seien, ist nach Ansicht der Umweltverbände eine »Nebelkerze«. Denn die Düngeverordnung sehe Gewässerrandstreifen nur in Hanglagen vor. »Vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Trockenphasen ist es unverantwortlich, den bisherigen Umgang mit Wasser einfach fortzuschreiben oder gar zu verschlechtern«, sagte der LNU-Vorsitzende Mark vom Hofe.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisieren den Gesetzentwurf. »Er sieht eine Rückabwicklung wichtiger Gewässerschutzmaßnahmen vor, die erst 2016 eingeführt wurden und sich auch bewährt haben«, so die NRW-Landesverbände. Positiv beurteilt die Wasserwirtschaft aber den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Trinkwasser als »Lebensmittel Nummer 1« müsse besonders vor Klimakrisen geschützt werden, hatte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) im Mai bei der Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch das Kabinett gesagt. Der Trinkwasserversorgung solle stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden.
Die Trinkwasserversorgung sei aber auch an heißen Tagen gesichert, betonte die Landesministerin kürzlich. Die Talsperren in NRW seien noch ausreichend gefüllt. Wegen der langen Trockenperioden der Vorjahre seien aber die tiefen Bodenschichten weiterhin zu trocken und auch die Grundwasser noch nicht wieder voll aufgefüllt. Einige Kommunen in NRW hatten ihre Bürger bereits aufgerufen, auf Garten-Bewässerung oder das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat für das Jahr 2021 eine nationale Wasserstrategie mit neuen Maßnahmen und einer Hierarchie für die Nutzung von Wasser angekündigt. Die höchste Priorität habe die Versorgung der Menschen mit Wasser zum Trinken, Kochen und Waschen. Danach werde es spannend, sagte Schulze - und nannte als ein Beispiel die Frage, ob ein Schwimmbad oder die Bewässerung von Gärten vorrangig sei.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, hatte einen hohen Stellenwert auch für die Landwirtschaft gefordert. »Der Wassernutzung zur Lebensmittelerzeugung muss bei regionaler Knappheit ganz klar Priorität gegenüber Autowaschen und Freizeitvergnügen eingeräumt werden.«
Nach Angaben des Umweltbundesamts unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes von 2016 hatte die Energiewirtschaft einen Anteil von knapp 55 Prozent am Wasserverbrauch, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe kamen zusammen auf rund 23 Prozent. Die öffentliche Wasserversorgung machte knapp 21 Prozent des Verbrauchs aus, sogenannte Beregnung in der Landwirtschaft nur 1,3 Prozent. dpa/nd
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