- Politik
- Supreme Court
Ruth Bader Ginsburgs letzter Wille
Neubesetzung von Richterstelle am Obersten US-Gericht ist jetzt Teil des US-Wahlkampfes
Ihrer Enkelin Clara Spera hat die nach langem Krebsleiden verstorbene US-Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg ihren Letzten Willen hinterlassen: »Mein innigster Wunsch ist es, dass ich (am Obersten Gericht – d. Red.) nicht ersetzt werde, bevor ein neuer Präsident ins Amt eingeführt ist.« Ginsburg, hochverdiente Streiterin im Kampf um Gleichberechtigung, hat gewusst, was für ein Tauziehen mit ihrem Ableben in der Endphase des Präsidentschaftswahlkampfes anheben würde. Die gesellschaftliche Polarisierung, geprägt durch nun 200 000 Covid-19-Tote im Land und Millionen neue Arbeitslose im Gefolge der hemdsärmelig gemanagten Gesundheitskrise, erhält mit dem Zwist ums Verfassungsgericht eine neue Front.
Trump will den Supreme Court durch eine Person seiner Wahl weiter nach rechts rücken. Noch für diese Woche kündigte er an, »eine sehr talentierte, sehr tapfere Frau« vorzuschlagen. Der Präsident darf laut Verfassung Kandidaten präsentieren. Bei Billigung durch den Senat amtieren sie auf Lebenszeit. Diese Regel gibt dem Präsidenten die Macht, mit seiner Richterwahl Richtungsentscheidungen von großer Dauer zu fällen. In aller Regel arbeiten die von ihm Ernannten ja noch lange nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt. Schon das belegt das Gewicht eines Obersten Richters. Es erhöht sich durch die Tatsache, dass der Supreme Court bei gesellschaftlich wichtigen Streitfragen wie dem Abtreibungs-, Einwanderungs- oder Waffenrecht oft das letzte Wort hat. Während Trump die Ginsburg-Nachfolge am liebsten im Handstreich bis zum Wahltag 3. November sichern will, warf ihm Herausforderer Joe Biden Machtmissbrauch vor und sagte: »Die Wähler sollten den Präsidenten wählen, und der gewählte Präsident sollte danach den Richter bzw. die Richterin seiner Wahl nominieren.«
Bidens Position nimmt exakt die Haltung ein, die die Republikaner in gleicher Frage nach dem Tod von Verfassungsrichter Scalia im Februar 2016 vertraten. Als Präsident Obama im März, noch acht Monate vor der Wahl, seinen Kandidaten Merrick Garland als Nachrücker vorschlug, sagte im Senat die Mehrheitsfraktion der Republikaner: Stopp. Fraktionschef McConnell, bis heute in dieser Funktion, belehrte Obama, im Wahljahr müsse die Entscheidung darüber, wer ins Oberste Gericht nachrückt, durch die Wahlen selbst entschieden werden. In vergleichbarer, ja kritischerer Lage, weil schon heute in sechs Wochen gewählt wird, wollen McConnell und Trump von ihrer damaligen Haltung nichts mehr wissen.
In seiner ersten Amtszeit brachte Trump bereits zwei Nachfolgekandidaten ins Verfassungsgericht. Bis zu Ginsburgs Tod hatte sich das Abstimmungsverhältnis zwischen vorrangig konservativen und vorwiegend liberalen Richtern so auf 5:4 für die Konservativen verschoben. Mit noch einem Richter Trumps könnte die rechte Mehrheit auf 6:3 wachsen. Das kann vor allem für ein Thema Gefahr bringen – für den Fortbestand eines Grundsatzentscheids von 1973. Mit dem Urteil »Roe gegen Wade« war das Recht auf Schwangerschaftsabbruch USA-weit erklärt worden. Das Urteil ist Rechten, evangelikalen Christen und anderen bis heute zuwider und erster Anwärter auf Revision, sollte die Zusammensetzung im Obersten Gericht dies erlauben.
Trump spekuliert auf Aktivierung jener Kräfte für seinen Wahlkampf. Und er hofft, mit der Eröffnung dieser Front von anderen Bilanzschwächen abzulenken. Ausgang offen. Das liegt zum einen am geeinten Widerstand der Demokraten, die am 3. November Chancen haben, ihre knappe Senatsminderheit in eine Mehrheit zu wandeln. Die Sitzmehrheit der Republikaner beträgt drei. Die Demokraten benötigen also mindestens vier Republikaner, die gegen die Berufung eines Nachrückers ins Gericht noch vor der Präsidentschaftswahl votieren.
Da auch einige republikanische Senatoren den Protest gerade von Wählerinnen fürchten, kann Trump in der Ginsburg-Nachfolge nicht sicher auf Zustimmung aller seiner Senatoren bauen. Susan Collins und Lisa Murkowski, Lindsey Graham und Charles Grassley befürworteten zuletzt, die Nachfolge durch den am 3. November gewählten alten oder neuen Präsidenten klären zu lassen. Ob sie diesen Widerstand auch am Tag der Abstimmung zeigen, ist ungewiss. Der Ausgang der US-Wahl ist um eine weitere Unwägbarkeit reicher geworden.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.