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Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben
Oberverwaltungsgericht kippt Urteil des Verwaltungsgerichts / Senat hatte Gefahrenprognose vorgelegt
Die in der Corona-Krise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht entschied am Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz wieder auf.
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