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Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben

Oberverwaltungsgericht kippt Urteil des Verwaltungsgerichts / Senat hatte Gefahrenprognose vorgelegt

Die in der Corona-Krise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht entschied am Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz wieder auf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142773.radverkehr-pop-up-radwege-in-berlin-duerfen-vorerst-bleiben.html

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