Amnestie in Rojava

Nordsyrische Selbstverwaltung lässt IS-Unterstützer frei

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens hat eine umfassende Amnestie für inhaftierte Unterstützer des »Islamischen Staates« (IS) sowie für ihre Familien angekündigt. Von dem jüngst bekanntgegebenen Dekret könnten Zehntausende betroffen sein: Seit dem militärischen Sieg über den IS befinden sich rund 12 000 islamistische Kämpfer in Gefangenschaft der Selbstverwaltung, darunter bis zu 3000 Ausländer. Dazu leben rund 65 000 Menschen in dem umzäunten Lager Al-Hol nahe der irakischen Grenze. Der Großteil sind Frauen und Kinder von IS-Kämpfern, die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak. Zudem gibt es auch hier etwa 10 000 ausländische Angehörige, die als besonders radikalisiert gelten.

Laut der Selbstverwaltung will man bei den Strafgefangenen zuerst ältere und wegen geringer Schuld Verurteilte sowie Kranke freilassen. Auch rangniedrige IS-Mitglieder sollen von der Amnestie profitieren, sofern sie in Haft nicht negativ aufgefallen sind und einen Bürgen vorweisen können. Bei schweren Delikten wird das Strafmaß halbiert und »lebenslänglich« in eine Haftstrafe von 20 Jahren umgewandelt. Im Lager Al-Hol sollen 25 000 dort untergebrachte syrische Staatsbürger freigelassen werden, unter ihnen 17 000 Kinder und Minderjährige. Die Ausländer werden vorerst bleiben.

Die Amnestie hat laut Elham Ahmad, Co-Vorsitzender des Syrisch-Demokratischen Rates, das Ziel, den Druck auf die Behörden zu verringern und den Forderungen der arabischen Stämme entgegenzukommen. Die Selbstverwaltung hatte mehrfach bei der Staatengemeinschaft eine Unterstützung beim Umgang mit den IS-Gefangenen eingefordert - wurde jedoch weitestgehend alleine gelassen. Im Februar kündigte sie an, zukünftig Verfahren gegen Ausländer im eigenen Rechtssystem durchzuführen. »Dem Ziel stehen noch viele praktische, rechtliche und sicherheitstechnische Hindernisse entgegen«, erklärte Thomas McClure vom der Selbstverwaltung nahestehenden »Rojava Information Center« gegenüber »nd«. Man suche etwa weiter nach einer Lösung, wenn Verdächtige für unschuldig befunden werden oder Häftlinge nach Verbüßung ihrer Strafe freigelassen werden. »Die Selbstverwaltung sieht einen internationalen Rechtsmechanismus, der von der Anti-IS-Koalition unterstützt wird, nach wie vor als beste Option«, so McClure. Er verweist darauf, dass die Koalition per Erlass des UN-Sicherheitsrates beauftragt wurde, den IS vor Gericht zu bringen.

Gleichzeitig bleibt unklar, inwiefern freigelassene IS-Unterstützer tatsächlich von der Ideologie abschwören werden. »Die Selbstverwaltung betreibt eine Reihe von Deradikalisierungsprogrammen, sowohl innerhalb ihrer Gefängnisse und Lager als auch in den Regionen, in die diese Menschen freigelassen werden«, sagt McClure. Dazu gehörten Bildungsprogramme der Frauenbewegung, aber auch Bemühungen, über Religionslehrer eine Form des »demokratischen Islam« zu verbreiten. »Diese Programme sind jedoch noch immer von begrenztem Umfang, und auch hier bemüht sich die Selbstverwaltung um internationale Finanzierung und Fachwissen.« Kommentar Seite 10

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