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Krankfeiern mit Ankündigung: fristlose Kündigung

Arbeitsrechtsurteile

Die Bemerkung, er wolle am nächsten Tag krankfeiern, kann den Arbeitnehmer seinen Job kosten - und zwar fristlos.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143919.krankfeiern-mit-ankuendigung-fristlose-kuendigung.html

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