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Krankfeiern mit Ankündigung: fristlose Kündigung
Arbeitsrechtsurteile
Die Bemerkung, er wolle am nächsten Tag krankfeiern, kann den Arbeitnehmer seinen Job kosten - und zwar fristlos.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1143919.krankfeiern-mit-ankuendigung-fristlose-kuendigung.html
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