Rechtsstaatsverstöße sollen künftig teuer werden

EU-Staaten einigen sich auf Mechanismus, der sich vor allem gegen Polen und Ungarn richtet

  • Ansgar Haase, Brüssel
  • Lesedauer: 3 Min.

Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz könnten für EU-Staaten wie Polen und Ungarn künftig teuer werden. Trotz Drohungen aus Warschau und Budapest einigten sich Vertreter anderer EU-Länder und des Europaparlaments am Donnerstag auf ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln bei bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. Mit Spannung wird nun erwartet, ob Ungarn und Polen wirklich aus Protest dagegen wichtige Entscheidungen für den langfristigen EU-Haushalt und das geplante Corona-Konjunkturprogramm blockieren.

Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta bezeichnete den Deal in einer ersten Reaktion als eine »Einigung auf einen beispiellosen Bruch der EU-Verträge«. Die per Mehrheitsentscheidung vorgesehene Einführung des Rechtsstaatsmechanismus stelle aus Polens Sicht eine »totale Missachtung« der Rechtsstaatlichkeit dar. Genauso gut könne sich eine Mehrheit der EU-Staaten darauf einigen, dass alle nationalen Steuereinnahmen künftig in den EU-Haushalt fließen müssten, kommentierte Kaleta.

Die für die Mehrheit der EU-Regierungen sprechende deutsche EU-Ratspräsidentschaft verteidigte das Vorgehen hingegen. »Der neue Konditionalitätsmechanismus wird den Schutz des EU-Haushalts stärken, wenn Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze zu einem Missbrauch von EU-Mitteln führen«, sagte Botschafter Michael Clauß. Nun gelte es auch die Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt und das Corona-Konjunkturpaket schnell abzuschließen.

Mit dem neuen Rechtsstaatsmechanismus könnte es erstmals in der Geschichte der Europäischen Union möglich werden, die Missachtung von grundlegenden EU-Werten im großen Stil finanziell zu ahnden. Konkret soll dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in einem Empfängerstaat den Missbrauch von EU-Mitteln ermöglicht oder ganz klar fördert.

Vor allem dem Chef der nationalkonservativen polnischen Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, und dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán wurde zuletzt immer wieder vorgeworfen, ihren Einfluss auf die Justiz in unzulässiger Weise auszubauen. »Der Kuschelkurs mit Orbán und Kaczynski ist beendet«, kommentierte der FDP-Politiker Moritz Körner als Chefverhandler der liberalen Fraktion für das Dossier.

Gerade deswegen birgt die Einigung allerdings auch politischen Sprengstoff. Die Regierungen in Ungarn und Polen haben bereits vor längerem mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum Gemeinschaftshaushalt gedroht, sollte der Rechtsstaatsmechanismus wirklich eingeführt werden. Dies könnte auch dazu führen, dass das geplante Corona-Konjunkturprogramm der EU nicht starten kann.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte Ende September dennoch dafür gestimmt, Verhandlungen mit dem Parlament über den Mechanismus zu beginnen. Wegen des Drucks der Abgeordneten wird das Bestrafungsinstrument sogar schärfer, als es von der Mehrheit der EU-Staaten angedacht war.

So erreichte das Parlament beispielsweise, dass Strafen zeitlich schneller verhängt werden können und dass schon dann gehandelt werden könnte, wenn wegen Brüchen der Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Mitteln droht. Der ursprünglich auf dem Tisch liegende Vorschlag sah vor, Kürzungen von EU-Finanzhilfen nur dann zu ermöglichen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit »in hinreichend direkter Weise Einfluss« auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben.

Die Regierungsseite blieb dafür allerdings beim Thema Entscheidungsverfahren hart. Mittel sollen demnach nur dann gekürzt werden können, wenn eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten dies unterstützt. Das macht die Zustimmung von mindestens 15 Ländern notwendig, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.

Das Parlament wollte eigentlich, dass ein Vorschlag für Mittelkürzungen der EU-Kommission schon dann als angenommen gilt, wenn der Ministerrat ihn nicht innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit abweist oder verändert. dpa/nd

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