Reichskriegsflagge soll verboten werden

Demokratische Parteien stellen Antrag im Landtag gemeinsam

  • Wilfried Neisse, Potsdam
  • Lesedauer: 2 Min.

Fraktionsübergreifend treten Parteien im Landtag für ein Verbot der Reichskriegsflagge ein. Die missbräuchliche Verwendung der schwarz-weiß-roten Flagge des Kaiserreichs soll laut einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Grüne, Linke und Freie Wähler ebenfalls untersagt sein. Wenn es nicht demnächst eine bundesweite Regelung dazu geben werde, dann werde Brandenburg eine für das Bundesland treffen, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn am Dienstag. Ausdrücklich sprach er sich dafür aus, ein solches Verbot nicht auf die Reichskriegsflagge zu beschränken, sondern auf die Reichsflagge zu erweitern. Wer Flaggen dieser Herkunft zeige, verübe eine rechtsextreme Provokation.

Für Linksfraktionschef Sebastian Walter kommt es auf die Unterbindung genau dieser rechtsextremen Provokationen auf Demonstrationen an. Es dürften nicht wieder Bilder entstehen wie beim sogenannten Sturm auf den Reichstag vor einigen Wochen, als am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen Menschen mit diesen Fahnen die Außentreppe des Gebäudes hinaufstürmten. Der Antrag für den Landtag heißt: »Rechtsradikale Symbole verbannen - Reichskriegsflaggen verbieten und missbräuchliche Verwendung der Reichsflagge in Brandenburg untersagen.«

Was wäre überhaupt eine nicht missbräuchliche Verwendung der Reichsflagge? Diese Frage beantwortete Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Er nannte das Zeigen dieser Flaggen in Schulbüchern oder bei Filmszenen.

Die Abgeordnete Lena Duggen (AfD) nannte den Vorstoß einen »Schaufensterantrag«, an dem sich ihre Fraktion nicht beteiligen werde. Eine Gefahr für die Demokratie gehe von anderen Seiten aus. »Wir haben ganz andere Probleme«, sagte Duggen.

Die Antragsteller wollen erreichen, dass das Zeigen und Verwenden folgender Flaggen unterbunden wird: der Kriegsflagge des norddeutschen Bundes beziehungsweise des Deutschen Reiches, verwendet in den Jahren 1867 bis 1921, der Kriegsflagge aus der Zeit der Weimarer Republik der Jahre 1922 bis 1933 sowie der Kriegsflagge der Jahre 1933 bis 1935 und der alten Reichsflagge, die mit einer Unterbrechung zwischen 1892 und 1935 im Gebrauch war.

In der Begründung des gemeinsamen Antrags heißt es, die Flaggen seien »seit Jahren ein Symbol für nationalsozialistische Anschauungen und/oder von Menschenfeindlichkeit«. Ferner steht da: »Das Mitführen und ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellt in vielen Fällen eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar.« Das Verbot soll auch auf privaten Grundstücken gelten, »wenn dadurch eine Wirkung für die Öffentlichkeit erkennbar entfaltet werden soll und wird«. Der Antrag beruft sich auf verschiedene Gerichtsurteile und einen Erlass des Potsdamer Innenministeriums, demzufolge das Verwenden der Kriegsflaggen in der Öffentlichkeit zu unterbinden ist und die Flaggen zu beschlagnahmen sind.

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