Wenn die Staatsgewalt außer Kontrolle ist

Linke in Brandenburg stellt Gesetzentwurf für unabhängigen Polizeibeauftragten vor und setzt Rot-Schwarz-Grün unter Zugzwang

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 4 Min.

September 2019 in Treuenbrietzen: Ein Fotograf fragt einen Polizisten am Rande eines SEK-Einsatzes nach dessen Dienstnummer und Namen. Daraufhin wird er von ihm zu Boden gestoßen und gewürgt. Beide Seiten erstatten Anzeige, doch nur der Fotograf muss vor Gericht. Der Polizist beschuldigt den Journalisten, nach ihm getreten zu haben, ein Kollege stützt diese Falschaussage vor Gericht. Erst durch ein Video des Opfers kommt die Wahrheit ans Licht. November 2019: Neun Cottbuser Polizisten posieren vor einem rechten Graffiti mit dem Slogan »Stoppt Ende Gelände!«. Die Beamten sollen das Graffito entfernen, sie hinterlassen jedoch das Kürzel »DC«, es steht für den rechtsextremen Slogan »Defend Cottbus«.

Nur zwei Beispiele für polizeiliches Fehlverhalten in Brandenburg, in denen ein unabhängiger Polizeibeauftragter hätte einschreiten können. Im Koalitionsvertrag der rot-schwarz-grünen Landesregierung ist die Einrichtung eines Polizeibeauftragten vereinbart, ein Jahr später liegt noch immer kein Gesetzentwurf vor. Das will die oppositionelle Linksfraktion ändern, im Dezember will sie einen entsprechenden Entwurf in den Brandenburger Landtag einbringen. Am Dienstagabend stellte sie ihren Gesetzentwurf auf einer Online-Konferenz vor.

Im Gegensatz zu SPD, CDU und Grünen, die zwei unterschiedliche Stellen wollten, einen Ansprechpartner für Polizisten sowie einen für Bürger, will die Linke beide Funktionen an einer Stelle vereinen und beim Petitionsausschuss des Landtags verorten, so der innenpolitische Sprecher der Linken, Andreas Büttner. Für sechs Jahre soll der Beauftragte gewählt werden und einmal im Jahr dem Landtag berichten. Er soll bei Konflikten zwischen Betroffenen und der Polizei vermitteln, aber auch bei Missständen innerhalb der Polizei aktiv werden, also eigene Ermittlungen durchführen können. Hinweise von Kolleg*innen dazu sollen auch anonym möglich sein. Damit will die Linke vor allem die »Selbstreinigungskräfte der Polizei« stärken, sagt Büttner. So würden rechte Chatgruppen innerhalb der Polizei meist auffliegen, weil Polizisten sie melden. Diese »Whistleblower« sollen mit dem Gesetz gestärkt werden. »Es geht um das Signal: Wir stehen hinter euch, wenn ihr Missstände aufdeckt.«

Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefällt das gar nicht. Brandenburgs GdP-Chef Andreas Schuster sieht durch anonyme Hinweise die »Gefahr eines Denunziantentums innerhalb der Polizei«, etwa um sich mit Falschaussagen einen Vorteil bei Beförderungen zu verschaffen. Dieses Misstrauen in die eigenen Kollegen ist umso erstaunlicher, als er vonseiten des Polizeibeauftragten großes Vertrauen in die Beamten erwartet. »Der Beauftragte wird keine Ermittlungsbefugnisse bekommen, er muss sich auf die Informationen verlassen, die er von der Polizei bekommt«, ist sich Schuster sicher und verweist auf den Datenschutz. Dass die Polizei durchaus verpflichtet werden kann, Auskunft zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren zeigen hingegen Beispiele aus anderen Ländern.

Da ist man nämlich schon ein wenig weiter, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt es eine solche Einrichtung schon länger, im benachbarten Berlin soll der Polizei- und Bürgerbeauftragte Anfang nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen. Wer das sein soll, ist da aber noch nicht entschieden. Die Entscheidung ist auch gar nicht so einfach, wie sich am Dienstagabend zeigt. Die notwendigen Fachkenntnisse soll er haben, wissen, wie Polizeiarbeit funktioniert, ohne zu nah dran zu sein, um das Vertrauen der Bürger*innen nicht zu verlieren. Auf jeden Fall soll es kein »Versorgungsposten« werden, keine Alibi-Funktion, die in letzter Konsequenz wenig ausrichten kann, sind sich die Diskussionsteilnehmer*innen einig.

»Da ist Brandenburg ganz gut drin, Strukturen aufzubauen, die toll klingen, aber keine Befugnisse haben«, sagt Judith Porath von der Opferperspektive. »Die Stelle muss gut ausgestattet sein, damit sie kein zahnloser Tiger wird.« Im Gegensatz zu GdP-Chef Andreas Schuster sieht sie die bestehenden Instrumentarien als ganz und gar nicht ausreichend an. So seien Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte nicht nur eine große Hürde, weil man dadurch selbst ins Visier der Staatsmacht geraten kann, wie das Beispiel des Fotografen zeigt. Sie seien zudem »nicht sehr erfolgsversprechend«. Menschen, die aufgrund diskriminierender Erfahrungen das Vertrauen in die Polizei verloren hätten, würden zudem nicht zur Polizei gehen, um sich über sie zu beschweren. Hier sei eine unabhängige Stelle nötig, so Porath. »Betroffene wünschen sich eine Fehlerkultur und dass sie gehört werden.«

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